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   BGH, 25.08.2021 - 3 StR 100/21   

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https://dejure.org/2021,39658
BGH, 25.08.2021 - 3 StR 100/21 (https://dejure.org/2021,39658)
BGH, Entscheidung vom 25.08.2021 - 3 StR 100/21 (https://dejure.org/2021,39658)
BGH, Entscheidung vom 25. August 2021 - 3 StR 100/21 (https://dejure.org/2021,39658)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Schuldspruch wegen gewerbsmäßigen Bandenbetruges; Änderung der Entscheidung über die gesamtschuldnerische Haftung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 349 Abs. 2 ; StPO § 354 Abs. 1
    Schuldspruch wegen gewerbsmäßigen Bandenbetruges; Änderung der Entscheidung über die gesamtschuldnerische Haftung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.01.2021 - 3 StR 428/20

    Einziehung von Taterträgen: Gesamtschuldnerische Haftung bei faktischer

    Auszug aus BGH, 25.08.2021 - 3 StR 100/21
    Der individuellen Benennung der anderen Gesamtschuldner bedarf es nicht (s. BGH, Beschlüsse vom 10. November 2020 - 3 StR 308/20, juris Rn. 3; vom 12. Januar 2021 - 3 StR 428/20, wistra 2021, 238 Rn. 2).
  • BGH, 10.11.2020 - 3 StR 308/20

    Berichtigung des Urteilstenors (Mittäterschaft; Gesamtschuldnerschaft bei

    Auszug aus BGH, 25.08.2021 - 3 StR 100/21
    Der individuellen Benennung der anderen Gesamtschuldner bedarf es nicht (s. BGH, Beschlüsse vom 10. November 2020 - 3 StR 308/20, juris Rn. 3; vom 12. Januar 2021 - 3 StR 428/20, wistra 2021, 238 Rn. 2).
  • BGH, 13.10.2020 - 3 StR 289/20

    Geringfügige Änderung der Einziehungsentscheidung

    Auszug aus BGH, 25.08.2021 - 3 StR 100/21
    c) Um eine doppelte Inanspruchnahme zu vermeiden, ist die gesamtschuldnerische Haftung für jeden Angeklagten in der Entscheidungsformel zu kennzeichnen (s. BGH, Beschluss vom 13. Oktober 2020 - 3 StR 289/20, juris Rn. 5).
  • BGH, 21.09.2021 - 3 StR 158/21

    Erweiterte Einziehung von Taterträgen (Subsidiarität; Wertersatz; Surrogat;

    Die individuelle Benennung anderer Gesamtschuldner in der Entscheidungsformel ist nicht geboten (s. BGH, Beschlüsse vom 12. Januar 2021 - 3 StR 428/20, wistra 2021, 238 Rn. 2; vom 25. August 2021 - 3 StR 100/21, juris Rn. 11; Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 6. Aufl., Rn. 333a).
  • BGH, 26.07.2022 - 3 StR 141/22

    Einbruchsdiebstahl in dauerhaft genutzte Privatwohnung (Einbrechen;

    Die individuelle Benennung anderer Gesamtschuldner in der Entscheidungsformel ist dabei allerdings nicht geboten (s. BGH, Beschlüsse vom 12. Januar 2021 - 3 StR 428/20, wistra 2021, 238 Rn. 2; vom 25. August 2021 - 3 StR 100/21, juris Rn. 11; Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 6. Aufl., Rn. 333a).
  • BGH, 08.12.2021 - 3 StR 308/21

    Idealkonkurrenz zwischen Wohnungseinbruchsdiebstahl und schwerem Bandendiebstahl

    Auch die individuelle Benennung anderer Gesamtschuldner in der Entscheidungsformel ist nicht geboten (s. BGH, Beschlüsse vom 12. Januar 2021 - 3 StR 428/20, wistra 2021, 238 Rn. 2; vom 25. August 2021 - 3 StR 100/21, juris Rn. 11; Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 6. Aufl., Rn. 333a).
  • BGH, 03.11.2021 - 3 StR 231/21

    Konkurrenzen zwischen Brandstiftung und anschließendem versuchtem Betrug bei

    Da es der individuellen Benennung der anderen Gesamtschuldner nicht bedarf (st. Rspr.; s. etwa BGH, Beschluss vom 25. August 2021 - 3 StR 100/21, juris Rn. 11 mwN), hat der Senat den Tenor insoweit neu gefasst.
  • BGH, 07.09.2021 - 3 StR 128/21

    Rechtsfehlerhafte Sicherungseinziehung eines zur Begehung oder Vorbereitung der

    Der individuellen Benennung der anderen Gesamtschuldner bedarf es dabei nicht (st. Rspr.; s. etwa BGH, Beschluss vom 25. August 2021 - 3 StR 100/21, juris Rn. 11 mwN).
  • BGH, 18.07.2023 - 5 StR 547/22

    Verwerfung der Revision als unbegründet; Anordnung der Einziehung des Wertes von

    Der individuellen Benennung der anderen Gesamtschuldner bedarf es nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 25. August 2021 - 3 StR 100/21 mwN).
  • BGH, 07.09.2021 - 3 StR 208/21

    Unzulässigkeit der Revision des Angeklagten gegen eine Nichtanordnung einer

    Der individuellen Benennung der anderen Gesamtschuldner bedarf es im Übrigen nicht (st. Rspr.; s. etwa BGH, Beschluss vom 25. August 2021 - 3 StR 100/21, juris Rn. 11 mwN).
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